SAYHEY! IST GO-DIGITAL AUTORISIERT 

SAYHEY! wurde vom Förderungsprogramm „go-digital“ als Beratungsunternehmen autorisiert. Das freut uns sehr. Was das genau bedeutet, auf wen das Ganze zutrifft und wie es abläuft erklären wir in diesem Beitrag.

Was hat es mit „go-digital“ auf sich?

„go-digital“ ist ein Förderungsprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und unterstützt Digitalisierungs-Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Handwerksbetrieben. Das Programm ist demnach für Sie interessant, wenn Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen mithilfe digitaler Lösungen optimiert werden sollen. Vor allem geht es darum, die Unternehmen von allen Formalitäten zu entlasten.

Insgesamt gibt es drei Module: Modul 1 IT-Sicherheit, Modul 2 digitale Markterschließung und Modul 3 digitalisierte Geschäftsprozesse. SAY HEY! ist für das Modul 2 Digitale Markterschließung autorisiert.

Wir beraten demnach bei

  • der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • dem Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz und/oder gegebenenfalls dem Aufbau eines Webshops
  • der Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordneten Geschäftsprozessen eines Online-Shops, wie zum Beispiel bei der Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Das Ziel ist die Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.

Warum wurde SAYHEY! autorisiert?

Zur Autorisierung eines Unternehmens wird fachliche Expertise und wirtschaftliche Stabilität vorausgesetzt, ebenso wie die Gewährleistung einer wettbewerbsneutralen Beratung und der Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel. Weitere Kriterien sind die Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen und die Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards.

Kann mein Unternehmen gefördert werden?

Wie bereits beschrieben werden rechtlich selbstständige KMUs und Handwerksbetriebe gefördert. Grundsätzlich gelten folgende Kriterien:

  • Technologisches Potenzial sollte gegeben sein
  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.

Wie läuft das Ganze ab?

  1. Sie haben uns über die Beraterlandkarte des BMWE oder Google gefunden und nehmen Kontakt zu uns auf.
  1. Gemeinsam schließen wir einen Beratervertrag ab. Darin wird unter anderem der Projektplan für das Beratungsprojekt festgehalten. Der Beratervertrag muss von Antragstellung abgeschlossen sein, ist aber erst nach Erhalt des Förderungsbescheids gültig.
  1. Wir, das autorisierte Beratungsunternehmen, stellen dann den Förderantrag.
  1. Anschließend erhalten wir den Zuwendungsbescheid.
  1. Daraufhin beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung, die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate.
  1. Das Beratungsunternehmen erstellt einen Verwendungsnachweis und eine Rechnung über die Eigenbeteiligung.
  1. Der Verwendungsnachweis wird geprüft.
  1. Abschließend wir dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Warum sollten Sie das machen?

Zum einen, weil wir uns um alles kümmern. Um KMUs und Handwerksbetriebe entlasten zu können, kümmern sich die autorisierten Unternehmen um die Antragsstellung für die Förderung. Dazu gehört neben der Beratungsleistung und der Antragstellung auch die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.

Zum anderen wegen der Förderquote von 50% auf die Netto-Ausgaben. Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Eine detaillierte Erläuterung und ganz viele weitere Fragen finden Sie online auf https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html.

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